Wir treten am 12. September zur Gemeinderatswahl an, um unsere Verantwortung für bezahlbaren und sozialen Wohnraum mit gemeinnütziger Baupolitik vor Ort in Neu Wulmstorf gerecht zu werden.

Wohnen bezahlbar machen

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – es wird immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum vor Ort zu finden. Das Wohnen im Landkreis und am Ort bezahlbar zu machen ist eine Herausforderung, der wir uns stellen.

Wir wollen, dass neue Wohneinheiten entstehen. Es darf nicht länger sein, dass Baugrundstücke ungenutzt bleiben, nur damit Eigentümer weiter auf höhere Gewinne hoffen können. Wir setzen dazu auf das neue Baulandmobilisierungsgesetz. Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) wurde am 22.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es am 23.6.2021 in Kraft. Die Kommunen haben künftig unter anderem mehr Möglichkeiten, vor interessierten Investoren Zugriff auf Grundstücke oder Häuser zu bekommen (Vorkaufsrecht) und selbst bezahlbaren Wohnraum zu bauen. Beim Preis dürfen sie sich auf den Verkehrswert berufen. So will der Gesetzgeber der Spekulation mit Bauland einen Riegel vorschieben. Danach nehmen Kommunen künftig eine Schlüsselrolle ein, indem sie mehr Möglichkeiten erhalten, eine Grenze gegen Gewinnspekulation zu setzen. Unser Ziel ist, bezahlbaren und sozialen Wohnraum zu schaffen.

Auf in die Zukunft!

Bisher hatten wir kaum Einfluss darauf, dass bezahlbarer und sozialer Wohnraum geschaffen wird. Dieser Entwicklung zu begegnen, dazu dient das neue Baulandmobilisierungsgesetz. Hieraus können Plangebiete bestimmen, dass dort mindestens ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss. Sollten Grundstücke aus Spekulationsgründen liegen gelassen werden, können Kommunen, mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnraum zu schaffen. Wird dem Baugebot nicht gefolgt, können die Kommunen, wie schon nach altem Recht, das Grundstück übernehmen um selbst zu bauen.

Die Novelle des Baulandmobilisierungsgesetzes ermöglicht nun, dass die Kommune das Grundstück auch zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft übernehmen kann, die das Baugebot dann umsetzt. Die neue Gesetzeslage kann also auch zur Stärkung unserer kommunalen Wohnungsgesellschaft im Landkreis Harburg (KWG) verstanden werden.

Im Bund hat die SPD und allen voran unser Kanzlerkandidat Olaf Scholz den Grundstein für dieses Gesetzt gelegt. Auch in Niedersachsen wird das Baumobilisierungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums leisten. Als Bundesland müssen wir jedoch auch weitere, effektive eigene Maßnahmen ergreifen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört aus unserer Sicht zwingend auch die Schaffung einer Landeswohnungsgesellschaft, um den Wohnungsmarkt ausgleichend zu gestalten. Denn die Devise; „der Markt wird’s schon richten“ ist in den letzten Jahren krachend gescheitert.